1. Mit Verfügung vom 21. Juni 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten ein. Mit persönlicher Eingabe vom 15. Juli 2024 erhob der Straf- und Zivilkläger dagegen Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und verlangte im Wesentlichen die Fortführung des Strafverfahrens sowie den Ausstand der zuständigen Staatsanwältin B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin).