1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung EO 23 12571 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 2. Juli 2024 wird insoweit aufgehoben, als das Verfahren wegen Betrugs eingestellt wurde. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, das Strafverfahren insoweit im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden im Umfang von CHF 1'300.00 der Beschwerdeführerin auferlegt. Die Restanz von CHF 700.00 trägt der Kanton Bern.