___ im Beschwerdeverfahren (insbesondere das Verfassen der vierseitigen Stellungnahme [inkl. Titelblatt und Unterschriftenblock], die Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel sowie die Besprechung mit dem Klienten) eine vom Kanton Bern auszurichtende Entschädigung von CHF 1’297.20 (inkl. allfälliger Auslagen und MWST) zuzusprechen. Infolge seines teilweisen Obsiegens (betreffend den Straftatbestand der Urkundenfälschung [Abweisung der Beschwerde] und der Straftatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Misswirtschaft [Nichteintreten auf die Beschwerde]) und der teilweisen Kassation (bezüglich des