Dem Beschuldigten ist somit für die Aufwendungen von Rechtsanwältin B.________ im Beschwerdeverfahren (insbesondere das Verfassen der vierseitigen Stellungnahme [inkl. Titelblatt und Unterschriftenblock], die Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel sowie die Besprechung mit dem Klienten) eine vom Kanton Bern auszurichtende Entschädigung von CHF 1’297.20 (inkl. allfälliger Auslagen und MWST) zuzusprechen.