Eine Geldentnahme für private Zwecke war im Übrigen unabhängig davon, ob der Betrag später wieder auf das Geschäftskonto einbezahlt wird, untersagt. Zusammengefasst liegen bezüglich des objektiven und subjektiven Tatbestands des Betrugs durch Täuschung über die Verwendung des Covid-19-Kreditbetrags gewichtige konkrete Anhaltspunkte vor, welche es bedingen, dass der diesbezügliche Sachverhalt beim hierfür zuständigen Gericht angeklagt wird. Es obliegt diesem, abschliessend zu beurteilen, ob die vorliegend geschilderten Sachverhaltselemente für eine Verurteilung ausreichen resp.