des Protokolls, wonach er am 4. Februar 2021 einen Betrag von CHF 5'498.55 zur Unterstützung von M.________ – sein Cousin – ab dem Geschäftskonto der F.________ GmbH getätigt habe, da dessen Grossmutter krank gewesen sei und sein Cousin das Geld zur Unterstützung gebraucht habe). Angesichts der grossen zeitlichen Nähe der Kreditauszahlung zu den beträchtlichen privaten Darlehensrückzahlungen – die Rückzahlung der privaten Darlehen von total CHF 14'000.00 macht knapp einen Drittel des erhältlich gemachten Covid- 19-Kredits von CHF 49'600.00 aus – sowie den anschliessenden diversen privaten Zahlungen und Überweisungen an Privatpersonen («Unterstützung») kann nicht