vgl. auch S. 5 der Beschwerde). Der Beschuldigte gestand insoweit an der delegierten Einvernahme vom 25. Januar 2024 ein, nach der Covid-19-Kreditgewährung diverse Zahlungen über das Geschäftskonto der F.________ GmbH getätigt zu haben, welche privat gewesen seien (vgl. Z. 203 ff. des Protokolls; vgl. auch Z. 225 ff. des Protokolls, wonach er am 4. Februar 2021 einen Betrag von CHF 5'498.55 zur Unterstützung von M.________ – sein Cousin – ab dem Geschäftskonto der F.________ GmbH getätigt habe, da dessen Grossmutter krank gewesen sei und sein Cousin das Geld zur Unterstützung gebraucht habe).