12 schäft gestanden (vgl. Z. 209 ff. des Protokolls). Weiter können dem Kontoauszug der F.________ GmbH ab Mai 2020 diverse Zahlungen in der Höhe von in der Regel jeweils mehreren hundert Franken entnommen werden, hinsichtlich welcher ein Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der F.________ GmbH als äusserst fraglich erscheint (u.a. Zahlungen an Kleidergeschäfte, Boutiquen, Uhren- und Schmuckgeschäfte sowie Zahlungen im Ausland; vgl. im Detail: S. 6 ff. der Strafanzeige vom 6. September 2023; vgl. auch S. 5 der Beschwerde).