GmbH vom 21. März 2022 bei der E.________ AG am 1. April 2020 ein Darlehen im Betrag von CHF 5'000.00 an «K.________» zurück. Am 29. April 2020 erfolgten zwei weitere Darlehensrückzahlungen im Betrag von CHF 4'000.00 («L.________») und CHF 5'000.00 («K.________»). Der Beschuldigte gab anlässlich der delegierten Einvernahme vom 25. Januar 2024 an, dass es sich hierbei um die Rückzahlung privater Darlehen gehandelt habe. Diese seien in keiner Verbindung mit dem Ge-