4 des Formulars). Der Beschuldigte überwies am 30. März 2020 vom O.________-Konto der E.________ AG die erste Tranche des COVID-19-Kredits von CHF 40'000.00 sowie am 27. April 2020 die zweite Tranche von CHF 9'600.00 auf das Geschäftskonto der F.________ GmbH. Zum Zeitpunkt der Überweisung der ersten Tranche wies das Geschäftskonto der Unternehmung nur noch einen Saldo von CHF 4'580.64 auf. Nur sechs Tage nach der Gewährung des Covid-19-Kredits zahlte der Beschuldigte gemäss dem vorliegenden Kontoauszug des Geschäftskontos der F.________ GmbH vom 21. März 2022 bei der E.___