die beantragten Kreditmittel von CHF 49'600.00 einzig zum Zweck der Sicherung der Liquiditätsbedürfnisse der F.________ GmbH zu verwenden (vgl. Ziff. 4 und 5 des Formulars; vgl. auch Z. 188 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschuldigten vom 25. Januar 2024, wonach dieser angab, dass der Verwendungszweck für den Covid-19-Kredit für das Geschäft gewesen sei). Mit der Unterzeichnung der Kreditvereinbarung erklärte er auch, Kenntnis davon erlangt zu haben, dass die Gewährung sowie die Rückzahlung von Darlehen während der Dauer der Solidarbürgschaft verboten ist (vgl. Ziff. 4 des Formulars).