die Rückzahlung von Darlehen und der Verkauf der Unternehmung mit der rein obligatorischen Verpflichtung, den Covid-19-Kredit zu übernehmen, an eine Person, welche sich offensichtlich nicht um die Unternehmung kümmerte; dies alles trotz der Möglichkeit [diverse Gutschriften in der Höhe von total ca. CHF 180'000.00], den Covid-19-Kredit teilweise zurückzubezahlen) ist von der Teileinstellung nicht betroffen und wird – wie in der angefochtenen Verfü-