Das Bundesgericht hat sich im kürzlich ergangenen Urteil 6B_262/2024 vom 27. November 2024 (zur Publikation vorgesehen) ausführlich mit der Frage der Falschbeurkundung im Zusammenhang mit dem Covid-19-Kreditantragsformular befasst. Gemäss diesem drängt sich bei der Frage, ob dem Covid-19- Kreditantragsformular inhaltlich eine erhöhte Glaubwürdigkeit im Sinne der zur Falschbeurkundung ergangenen Rechtsprechung zukommt, eine differenzierte Betrachtung auf, da die darin enthaltenen Erklärungen sehr unterschiedlicher Natur sind (vgl. E. 1.9.4 des Urteils).