für die Deckung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft, sondern für persönliche Bedürfnisse des Verwaltungsrats und Mitaktionärs der Gesellschaft beantragt. Der Betrag von CHF 20'000.00 aus dem Covid-19-Kredit wurde sofort nach Erhalt dessen Privatkonto gutgeschrieben und im Umfang von CHF 10'000.00 kurz darauf für die Rückzahlung eines privaten Darlehens verwendet (vgl. zum Ganzen: Urteile des Bundesgerichts 6B_95/2024 vom 6. Februar 2025 E. 3.2.5 [zur Publikation vorgesehen], 6B_262/2024 vom 27. November 2024 E. 1.6.2 [zur Publikation vorgesehen]). 4.2.4 Der subjektive Tatbestand von Art.