Im Urteil 6B_244/2023 vom 25. August 2023 machte der Gesuchsteller im Kreditantragsformular ebenfalls wahrheitswidrige Angaben zum Umsatzerlös. Weiter hatte er von Anfang an die Absicht, die Gelder des Covid-19-Kredits zur Begleichung persönlicher Schulden und für eigene Zwecke zu verwenden, was er in der Folge auch tat (vgl. E. 4.2 des Urteils). Im Urteil 6B_1524/2022 vom 7. Juni 2024 wurde der Covid-19-Kredit in Wirklichkeit nicht