Es werde aus der Behauptung, dass er im Nachgang an die korrekte Angabe des Umsatzes im Kreditformular den Kredit angeblich nicht sachgemäss verwendet habe, fälschlicherweise ein Betrug konstruiert. Selbst wenn er den Kredit rechtens erworben und ihn dann in der Verwendung falsch gebraucht habe, was bestritten werde, sei damit der Betrugstatbestand nicht automatisch erfüllt. Es müsse der Nachweis erbracht werden, dass von vornherein eine Falschverwendung das Ziel der Kreditbeantragung gewesen sei, wofür es keine Hinweise gebe.