3.3 Die Beschwerdeführerin wendet dagegen im Wesentlichen ein, die Staatsanwaltschaft mit der (Teil-)Einstellungsverfügung die Pflicht zur einheitlichen Beurteilung verletzt. Das Unterschreiben der Kreditvereinbarung sowie die darauffolgende missbräuchliche Verwendung der Kreditmittel bildeten die Grundlage sowohl für die (Teil-)Einstellung des Strafverfahrens wie auch für den beabsichtigten Strafbefehl. Da es sich um denselben Lebensvorgang handle, habe die Staatsanwaltschaft keine (Teil-)Einstellungsverfügung erlassen dürfen.