Zudem habe er diverse Darlehen finanziert bzw. zurückbezahlt. Gleichzeitig sei aus dem Geschäftskonto aber auch ersichtlich, dass die F.________ GmbH Gutschriften der H.________ AG (Versicherungsunternehmung) in der Höhe von total CHF 110'434.00 und von der Generalagentur I.________ (J.________) in der Höhe von total CHF 70'278.25 erhalten habe. Der Beschuldigte hätte somit die Möglichkeit gehabt, den Covid-19-Kredit zurückzubezahlen.