3. 3.1 Das Strafverfahren wurde durch die Beschwerdeführerin in Gang gesetzt, die am 6. September 2023 im Zusammenhang mit einem an die F.________ GmbH vergebenen Covid-19-Kredit in der Höhe von CHF 49'691.00 Strafanzeige gegen den Beschuldigten erstattete. Der Beschuldigte hatte als damaliger einziger Gesellschafter und Geschäftsführer für die Unternehmung den Kredit beantragt gehabt. Im Dezember 2021 veräusserte er die F.________ GmbH an G.________. Am 8. Februar 2022 wurde über die F.________ GmbH der Konkurs eröffnet.