Die Beschwerdeführerin hat mit Eingabe vom 6. September 2023 gegen den Beschuldigten Strafanzeige wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, eventualiter Widerhandlung gegen Art. 23 aCo- vid-19-SBüV sowie allfälliger weiterer Delikte erstattet und sich als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt konstituiert. Die (mittlerweile ausser Kraft stehende) aCovid- 19-SBüV wurde durch das Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus [Covid-19-SBüG; SR 951.26] ersetzt.