2.2 2.2.1 Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin beantragt mit der Beschwerde die vollumfängliche Aufhebung der (Teil-)Einstellungsverfügung vom 2. Juli 2024, wobei sie anschliessend lediglich eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft fordert, das Strafverfahren namentlich in Bezug auf die Straftatbestände des Betrugs und der Urkundenfälschung, eventualiter wegen Widerhandlung gegen Art. 23 aCovid- 19-SBüV weiterzuführen. Hinsichtlich der Beschwerdelegitimation wird in der Beschwerde die Bestimmung von Art.