2 Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 21, 21a und 25 zu Art. 115 StPO; LIEBER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 10 zu Art. 115 StPO; je mit weiteren Hinweisen). Auch wenn die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen zu prüfen sind, hat die beschwerdeführende Person ihre Beschwerdelegitimation darzulegen, sofern diese nicht offensichtlich gegeben ist.