SR 951.261 [in Kraft gewesen bis am 18. Dezember 2020]). Mit Verfügung vom 2. Juli 2024 stellte sie das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft ein. Weiter verfügte sie, dass das Strafbefehlsverfahren wegen Widerhandlung gegen Art. 23 aCovid-19-SBüV eingeleitet wird. Hiergegen erhob die Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 15. Juli 2024 Beschwerde.