Ausserdem hätten sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darauf abgezielt, ihre Macht zu zementieren, um einen möglichen Kontrollverlust und eine Bevormundung zu vermeiden. Bei diesen Behauptungen handle es sich um infame Unterstellungen und Spekulationen, welche klar gegen seine Person abzielten und einzig zum Zweck gehabt hätten, seine Ehre zu verletzen und ihm Schaden zuzufügen. Der Beschuldigte 2 habe ihm gegenüber wiederholt rassistisch motivierte Bemerkungen gemacht. Beispielsweise habe er ihm gesagt, er werde schon sehen, wer hier das Sagen habe.