Mit Eingabe vom 26. Juni 2026 erstattete der Beschwerdeführer gegen die Beschuldigten 1-3 (Mitarbeitende der BSZ) sowie die Beschuldigten 7-9 (Mitarbeitende der K.________ AG) Strafanzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung, Nötigung, Diskriminierung und Aufruf zum Hass sowie Amtsmissbrauchs. Er hielt zusammengefasst fest, es sei ihm mitgeteilt worden, dass sein unbegleitetes Besuchsrecht per sofort nicht mehr stattfinde. Hierbei handle es sich um eine massive Kompetenzüberschreitung und Amtsanmassung. Die Mitarbeiter der BSZ, der bKESB und der K.___