Die Beiständin habe lediglich argumentiert, dass sie dies so entschieden hätten. Auf die Befindlichkeiten seiner Tochter sei nicht eingegangen worden. Die bKESB versuche mit allen Mitteln, seine vertrauens- und liebevolle Beziehung zu L.________ zu zerstören. Deshalb werde von ihm verlangt, dass er L.________ im Anschluss an sein unbegleitetes Besuchsrecht wieder bei der K.________ AG abgeben müsse. 3.4 Mit Eingabe vom 26. Juni 2026 erstattete der Beschwerdeführer gegen die Beschuldigten 1-3 (Mitarbeitende der BSZ) sowie die Beschuldigten 7-9 (Mitarbeitende der K.________ AG)