Diese Antwort sei für ihn inakzeptabel gewesen, weshalb er weiter nachgefragt habe. Dies habe schlussendlich damit geendet, dass L.________ in eine andere Institution «abgeschoben» worden sei. Den Drohungen der angezeigten Personen würden jeweils unbegründete Verfügungen folgen, welche wieder seiner attestierten und uneingeschränkten Erziehungsfähigkeit seien. Es liege eine Androhung ernstlicher Nachteile und anderer Beschränkungen seiner Handlungsfreiheit in Bezug auf sein Be- suchs- und Fürsorgerecht vor.