4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsidentin G.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 17. Januar 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: