1B_353/2021 vom 12. Juli 2021 E. 4.3; 1B_199/2018 vom 17. Mai 2018 E. 5.2 mit Hinweis). 7.3 Mit Blick auf die Ausführungen im Gutachten vom 24. November 2023 ist mit einer stationären Massnahme ernsthaft zu rechnen (S. 123 des Gutachtens). Aus dem Umstand, dass die Erfolgsaussichten gemäss Gutachten gering sind und eine solche Massnahme sehr wahrscheinlich auf eine langfristige Platzierung in einem eng strukturierten Rahmen hinauslaufen wird, kann jedenfalls nicht geschlossen werden, eine Massnahme sei nicht ernsthaft zu erwarten. Diese juristische Güterabwägung wird abschliessend vom Sachgericht vorzunehmen sein.