Weiter war der Beschwerdeführer ab dem 8. September 2023 weder für die Bewährungshilfe noch für seine Therapeutin oder die verantwortliche Person des Beschäftigungsprogramms erreichbar. Aus einer E-Mail der Bewährungshilfe an die Staatsanwaltschaft vom 20. September 2023 geht betreffend Therapie hervor, dass der Beschwerdeführer eine Sexualanamnese ablehne und er nicht empfänglich für Inputs seitens Therapie sei. Grundsätzlich externalisiere er, Unterstützung nehme er nur zu eigenen Bedingungen an, was die Zusammenarbeit erheblich erschwere.