Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen das zentrale und sehr hoch zu gewichtende Rechtsgut des Verbots von Kinderpornografie. Der Konsum kinderpornografischer Erzeugnisse weckt die Nachfrage für die Herstellung solcher Produkte und schafft den finanziellen Anreiz zur Begehung von schweren Delikten gegen die Darstellerinnen und Darsteller. Der Konsum von Kinderpornografie trägt daher mittelbar zum sexuellen Missbrauch von Kindern bei.