je mit Hinweisen). Bei Straftaten gegenüber speziell schutzbedürftigen Personengruppen, namentlich gegenüber Kindern, muss aus Gründen des Opferschutzes ein strenger Massstab gelten (Urteil des Bundesgerichts 1B_179/2022 vom 3. Mai 2022 E. 4 sowie BGE 143 IV 9 E. 2.5). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen das zentrale und sehr hoch zu gewichtende Rechtsgut des Verbots von Kinderpornografie.