her together Maybe we [g]onna meet up soon […]». Der Beschwerdeführer sagte dazu aus, es sei nicht gut und er brauche Hilfe (vgl. Einvernahme vom 22. September 2023, Z. 55 ff.). Bei der Auswertung des anlässlich der zweiten Hausdurchsuchung am 20. Juni 2023 sichergestellten Mobiltelefons wurde erneut Kinderpornographie auf dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers festgestellt. Diesbezüglich ist er ebenfalls geständig (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 20. Juni 2023, Z. 590 f.).