Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Pornografie sowie Schändung, evtl. sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 25. September 2023 für drei Monate, d.h. bis zum 21. Dezember 2023, Untersuchungshaft an (KZM 23 1318), nachdem es mit Entscheid vom 5. Juli 2023 folgende Ersatzmassnahmen gegen den Beschuldigten angeordnet hatte: Verpflichtung, sich einer ambulanten therapeutischen Behand-