Mangels konkreter Ausführungen diesbezüglich bleibt zum einen jedoch unklar, was er mit «ordentlich zu bearbeiten» meint. Soweit er verlangt, das Verfahren sei unverzüglich an die Hand zu nehmen, ist zum anderen festzuhalten, dass faktisch bereits unmittelbar nach dem Ableben des Verstorbenen am 18. Januar 2023 eine Untersuchung zur Abklärung des aussergewöhnlichen Todesfalls eröffnet wurde und damit eine Anhandnahme erfolgt ist.