Ebenso wenig wurden die Ausführungen Rechtsanwalt B.________ in der Strafanzeige vom 14. April 2022 eingearbeitet und gewürdigt. Den Auftrag zur nochmaligen Ergänzung des Gutachtens erteilte die Staatsanwaltschaft alsdann am 9. Februar 2023. Auch wenn die Behörde zwischenzeitlich nicht komplett untätig war (vgl. E. 4 hiervor), vergingen bis dahin weitere vier Monate. Die Beantwortung der weiteren Ergänzungsfragen durch das Institut für Rechtsmedizin nahm sodann weitere rund drei Monate Zeit in Anspruch.