9. Mai 2022, wobei es sich bei den gestellten Fragen nicht um solche handelt, die erst aufgrund der Strafanzeige von Rechtsanwalt B.________ vom 14. April 2022 aufgekommen sein dürften, zumal der zu untersuchende Kernsachverhalt bereits von Beginn weg bekannt war (vgl. dazu die nachträglich verurkundete Eröffnungsverfügung vom 18. Januar 2022).