Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen sämtlicher in Frage kommender Straftatbestände ein. Genannte Strafanzeige liess der verfahrensleitende Staatsanwalt dem IRM mit seinem Schreiben betreffend «Ergänzung zum Begutachtungsauftrag» vom 9. Mai 2022 zukommen. Gleichzeitig ersuchte er darum, die im Schreiben gestellten Fragen unter Einbezug der Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ (Anmerkung der Kammer: in der Strafanzeige vom 14. April 2022) zu beantworten.