Gemäss der nachträglich verurkundeten Eröffnungsverfügung vom 18. Januar 2022 eröffnete die Staatsanwaltschaft in der Folge gestützt auf Art. 253 StPO ein Verfahren zur Abklärung des aussergewöhnlichen Todesfalles und ordnete eine Legalinspektion mit nachfolgender Obduktion und gegebenenfalls weiteren Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) an. In der Folge wurden am 19. Januar 2022 die Patientenunterlagen des Verstorbenen beim Inselspital Bern, bei der Kinderpraxis E.________ und beim Spitalzentrum Biel ediert. Zudem wurden eine Durchsuchung der Wohnung und Aufzeichnungen angeordnet.