1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren (BM 22 2499) betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von D.________ sel. Am 19. Januar 2024 reichten die Eltern des Verstorbenen, A.________ und C.________, (nachfolgend: Beschwerdeführende), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragten: 1. Es sei festzustellen, dass eine unrechtmässige Rechtsverzögerung der Regionalstaatsanwaltschaft Bern-Mitteland vorliegt.