3. 3.1 Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten in seiner Strafanzeige vor, ihm das Recht auf einen Anwaltswechsel genommen zu haben. Eine nähere Begründung, insbesondere zur Frage, in welchem Strafverfahren ihm ein Anwaltswechsel verweigert worden sein soll, kann der Anzeige nicht entnommen werden. 3.2 Gemäss Art. 310 Abs. 1 Bst.