11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 3. Juli 2024 wird aufgehoben und die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau angewiesen, Anklage zu erheben. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt.