9 gerichts 4A_381/2009 vom 16. Oktober 2009 3.2.2). Fehlerhafte Verfügungen und Verfahrenshandlungen eines Staatsanwalts begründen für sich keinen Anschein der Voreingenommenheit (BGE 141 IV 178 E. 3.2.3). 6.4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hebt mit dem vorliegenden Beschluss zum zweiten Mal eine Einstellungsverfügung in diesem Verfahren auf. Entgegen der Beschwerdeführerin kann darin sowie in der Begründung der zweiten Verfügung jedoch kein Ausstandsgrund erblickt werden.