Der Mitteilung lag ein Entwurf der Einstellungsverfügung bei. Aus den Akten ergibt sich nicht, wann diese Mitteilung der Beschwerdeführerin eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 ersuchte sie jedoch um eine Fristverlängerung. Am 3. Juni 2024 reichte sie eine Stellungnahme ein. Mit Verfügung vom 3. Juli 2024 wurde das Verfahren eingestellt. Das Ausstandsgesuch stellte die Beschwerdeführerin am 12. Juli 2024 und damit erst ca. zwei Monate nach Kenntnisnahme des begründeten Einstellungsentwurfs.