Gerade im Licht der staatsanwaltschaftlichen Begründung erscheint die Sache jedoch nicht hinreichend klar, so dass die Vorhersehbarkeit in einer Einstellungsverfügung verneint werden könnte. 5.4.6 Die Staatsanwaltschaft begründet die Unterbrechung des Kausalzusammenhangs damit, dass die Beschwerdeführerin gemäss Pflichtenheft keine gefährlichen Tätigkeiten hätte ausführen dürfen. Weiter hätte sie wissen müssen, dass sie bei Fehlen einer Gerüstvorrichtung oder eines Seitenschutzes den Anseilschutz hätte verwenden müssen.