In der Einstellungsverfügung vom 3. Juli 2024 verneint die Staatsanwaltschaft die Vorhersehbarkeit einzig mit Verweis auf die Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch die Beschwerdeführerin (vgl. dazu sogleich E. 5.4.6) sowie die Begründung der Nichtanhandnahmeverfügung im Verfahren gegen die Beschwerdeführerin. Dort wurde ihr Verhalten als schuldhaft qua-