In der Einstellungsverfügung vom 6. Dezember 2022 führte die Staatanwaltschaft aus, nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei durchaus nachvollziehbar, dass ein Monteur, der nicht ausreichend durch ein Gerüst oder einen Seitenschutz gesichert sei, herunterfallen und sich dabei schwere Verletzungen zuziehen könne. In der Einstellungsverfügung vom 3. Juli 2024 verneint die Staatsanwaltschaft die Vorhersehbarkeit einzig mit Verweis auf die Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch die Beschwerdeführerin (vgl. dazu sogleich E. 5.4.6) sowie die Begründung der Nichtanhandnahmeverfügung im Verfahren gegen die Beschwerdeführerin.