Was die Vorhersehbarkeit anbelangt, ist auf die Diskrepanz in den Begründungen der Staatsanwaltschaft hinzuweisen. In der Einstellungsverfügung vom 6. Dezember 2022 führte die Staatanwaltschaft aus, nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei durchaus nachvollziehbar, dass ein Monteur, der nicht ausreichend durch ein Gerüst oder einen Seitenschutz gesichert sei, herunterfallen und sich dabei schwere Verletzungen zuziehen könne.