Es sei nicht geregelt, wer für die Baustellensicherung zuständig sei. Auch lasse sich den Akten nicht entnehmen, dass dieser Ablauf den Mitarbeitenden bekannt und bei diesen anerkannt sei. Servicemonteur G.________ habe ausgesagt, dass die Baustellensicherung nicht seine Aufgabe sei und er nicht für die Arbeitssicherheit der anderen Monteure verantwortlich sei.