hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss vom 20. Juni 2023 gut, hob die Verfügung vom 6. Dezember 2022 auf und wies die Staatsanwaltschaft an, das Strafverfahren fortzusetzen. 1.2 Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 trennte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die weitere Person ab und stellte es ein, da diese Person zwischenzeitlich verstorben war. 1.3 Mit Verfügung vom 3. Juli 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten ein.